Was tun im Schadensfall? Anleitung für Gastronomen

Ruhe bewahren, richtig handeln, Ansprüche sichern. So gehst du vor, wenn in deinem Gastro-Betrieb etwas passiert.

Im Notfall: Bei Feuer, Gasgeruch oder schweren Verletzungen immer zuerst die 112 rufen! Erst danach um den Versicherungsfall kümmern.

Sofortmaßnahmen im Schadensfall

  1. Sicherheit zuerst: Personen in Sicherheit bringen, Ersthelfer alarmieren, ggf. Notarzt rufen.
  2. Schaden begrenzen: Wenn gefahrlos möglich, den Schaden eingrenzen (z.B. Wasser abstellen, Brandquelle isolieren).
  3. Dokumentieren: Fotos und Videos vom Schaden machen — möglichst bevor aufgeräumt wird.
  4. Zeugen notieren: Namen und Kontaktdaten von Zeugen, Gästen und Beteiligten festhalten.
  5. Versicherung informieren: Den Schaden unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) der Versicherung melden.

Schadensmeldung: Was gehört rein?

  • Deine Versicherungsnummer
  • Datum, Uhrzeit und Ort des Schadens
  • Art und Umfang des Schadens
  • Beteiligte Personen (Name, Adresse, Kontakt)
  • Fotos und Videos als Beweis
  • Polizeibericht (bei Einbruch, Diebstahl, Vandalismus)
  • Kostenvoranschläge für Reparaturen

Typische Schadenfälle und Vorgehensweise

Bei Lebensmittelvergiftung eines Gastes

  1. Betroffenen Gast nach ärztlicher Hilfe fragen
  2. Kontaktdaten aufnehmen
  3. Rückstellproben der Speisen sichern (nicht wegwerfen!)
  4. Betriebshaftpflicht informieren
  5. HACCP-Dokumentation prüfen und bereithalten

Bei Brand oder Wasserschaden

  1. Feuerwehr / Notdienst rufen
  2. Betrieb räumen, Sicherheit herstellen
  3. Schaden dokumentieren (Fotos!)
  4. Inhaltsversicherung und ggf. Betriebshaftpflicht informieren
  5. Nichts wegwerfen oder reparieren vor Freigabe durch Versicherer

Bei Sturzunfall eines Gastes

  1. Erste Hilfe leisten
  2. Unfallstelle dokumentieren (Zustand des Bodens, Beleuchtung)
  3. Zeugenaussagen sichern
  4. Betriebshaftpflicht informieren
  5. Kein Schuldeingständnis abgeben!

Wichtig: Kein Schuldeingständnis!

Gib gegenüber Geschädigten oder deren Anwälten niemals ein Schuldeingständnis ab. Sage: "Ich habe eine Betriebshaftpflichtversicherung. Bitte wenden Sie sich an meine Versicherung." Die Versicherung prüft den Fall und entscheidet über die Berechtigung des Anspruchs.

Meldepflichten beachten

  • Versicherung: Unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche
  • Gesundheitsamt: Bei Lebensmittelvergiftungen (meldepflichtige Krankheiten nach IfSG)
  • Polizei: Bei Einbruch, Diebstahl, Vandalismus oder Schlägereien
  • Berufsgenossenschaft: Bei Arbeitsunfällen von Mitarbeitern
GastroSicher-Tipp: Erstelle eine Notfall-Checkliste und hänge sie sichtbar in der Küche auf. So weiß jeder Mitarbeiter, was im Schadensfall zu tun ist.

Noch nicht versichert?

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