Was tun im Schadensfall? Anleitung für Gastronomen
Ruhe bewahren, richtig handeln, Ansprüche sichern. So gehst du vor, wenn in deinem Gastro-Betrieb etwas passiert.
Im Notfall: Bei Feuer, Gasgeruch oder schweren Verletzungen immer zuerst die 112 rufen! Erst danach um den Versicherungsfall kümmern.
Sofortmaßnahmen im Schadensfall
- Sicherheit zuerst: Personen in Sicherheit bringen, Ersthelfer alarmieren, ggf. Notarzt rufen.
- Schaden begrenzen: Wenn gefahrlos möglich, den Schaden eingrenzen (z.B. Wasser abstellen, Brandquelle isolieren).
- Dokumentieren: Fotos und Videos vom Schaden machen — möglichst bevor aufgeräumt wird.
- Zeugen notieren: Namen und Kontaktdaten von Zeugen, Gästen und Beteiligten festhalten.
- Versicherung informieren: Den Schaden unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) der Versicherung melden.
Schadensmeldung: Was gehört rein?
- Deine Versicherungsnummer
- Datum, Uhrzeit und Ort des Schadens
- Art und Umfang des Schadens
- Beteiligte Personen (Name, Adresse, Kontakt)
- Fotos und Videos als Beweis
- Polizeibericht (bei Einbruch, Diebstahl, Vandalismus)
- Kostenvoranschläge für Reparaturen
Typische Schadenfälle und Vorgehensweise
Bei Lebensmittelvergiftung eines Gastes
- Betroffenen Gast nach ärztlicher Hilfe fragen
- Kontaktdaten aufnehmen
- Rückstellproben der Speisen sichern (nicht wegwerfen!)
- Betriebshaftpflicht informieren
- HACCP-Dokumentation prüfen und bereithalten
Bei Brand oder Wasserschaden
- Feuerwehr / Notdienst rufen
- Betrieb räumen, Sicherheit herstellen
- Schaden dokumentieren (Fotos!)
- Inhaltsversicherung und ggf. Betriebshaftpflicht informieren
- Nichts wegwerfen oder reparieren vor Freigabe durch Versicherer
Bei Sturzunfall eines Gastes
- Erste Hilfe leisten
- Unfallstelle dokumentieren (Zustand des Bodens, Beleuchtung)
- Zeugenaussagen sichern
- Betriebshaftpflicht informieren
- Kein Schuldeingständnis abgeben!
Wichtig: Kein Schuldeingständnis!
Gib gegenüber Geschädigten oder deren Anwälten niemals ein Schuldeingständnis ab. Sage: "Ich habe eine Betriebshaftpflichtversicherung. Bitte wenden Sie sich an meine Versicherung." Die Versicherung prüft den Fall und entscheidet über die Berechtigung des Anspruchs.
Meldepflichten beachten
- Versicherung: Unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche
- Gesundheitsamt: Bei Lebensmittelvergiftungen (meldepflichtige Krankheiten nach IfSG)
- Polizei: Bei Einbruch, Diebstahl, Vandalismus oder Schlägereien
- Berufsgenossenschaft: Bei Arbeitsunfällen von Mitarbeitern
GastroSicher-Tipp: Erstelle eine Notfall-Checkliste und hänge sie sichtbar in der Küche auf. So weiß jeder Mitarbeiter, was im Schadensfall zu tun ist.
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