🩸 Mitarbeiter-Unfall: Schnittwunde, Verbrennung & Berufsgenossenschaft

Arbeitsunfall in der Gastro-Küche: Schnittverletzungen, Verbrennungen und Stürze. BG-Meldung, Pflichten und Versicherungsschutz.

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Die Gastronomie zählt zu den unfalltächtigsten Branchen in Deutschland. Scharfe Messer, heiße Flächen, nasse Böden und Zeitdruck — die Küche ist voller Gefahren. Jährlich werden rund 50.000 Arbeitsunfälle in der Gastronomie gemeldet.

Die häufigsten Unfälle in der Gastro-Küche

  • Schnittverletzungen: Die häufigste Unfallart. Scharfe Messer, Aufschnittmaschinen und zerbrochenes Glas.
  • Verbrennungen/Verbrühungen: Heiße Pfannen, kochendes Wasser, Dampf aus dem Kombidämpfer.
  • Sturzunfälle: Nasse Böden, herumliegende Gegenstände, Treppen zur Kühlung.
  • Rückenverletzungen: Schweres Heben von Getränkekisten, Lebensmittelkartons.

Pflichten des Arbeitgebers

PflichtDetailsStrafe bei Verstoß
BG-MeldungUnfall mit >3 Tagen Arbeitsausfall meldenBußgeld bis 10.000 €
Erste-Hilfe-AusstattungVerbandskasten, Erste-Hilfe-SchulungBußgeld bis 25.000 €
GefährdungsbeurteilungRegelmäßige Analyse der ArbeitsplätzeBußgeld bis 25.000 €
SchutzkleidungSchnittschutzhandschuhe, rutschfeste SchuheBußgeld bis 5.000 €

Wer zahlt bei Arbeitsunfällen?

Berufsgenossenschaft (BGN)

Die BGN übernimmt Behandlungskosten, Reha und Verletztengeld bei Arbeitsunfällen. Jeder Gastro-Betrieb muss Mitglied sein — das ist Pflicht.

Betriebshaftpflicht

Greift, wenn der Arbeitgeber seine Sorgfaltspflicht grob verletzt hat (z.B. fehlende Schutzausrüstung) und der Mitarbeiter den Arbeitgeber persönlich verklagt.

Prävention

  1. Schnittschutzhandschuhe: Pflicht bei der Arbeit mit Aufschnittmaschinen und beim Umgang mit zerbrochenen Gläsern.
  2. Rutschfeste Schuhe: Arbeitsschuhe mit Stahlkappe und rutschfester Sohle für alle Küchenmitarbeiter.
  3. Schulungen: Regelmäßige Unterweisungen zu Arbeitsschutz und Erster Hilfe.
  4. Ergonomie: Richtige Hebetechnik, Höhenverstellbare Arbeitsflächen.

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Häufige Fragen

Unfälle mit mehr als 3 Tagen Arbeitsausfall müssen innerhalb von 3 Tagen an die Berufsgenossenschaft (BGN) gemeldet werden. Schwere Unfälle sofort.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) übernimmt alle Behandlungskosten, Reha und Verletztengeld — nicht die Krankenkasse.

Die BGN-Mitgliedschaft ist Pflicht und deckt Arbeitsunfälle ab. Eine zusätzliche Betriebshaftpflicht schützt dich vor persönlicher Haftung bei Pflichtverletzungen.

Rutschfeste Sicherheitsschuhe, Schnittschutzhandschuhe bei Aufschnittmaschinen und Haarnetze/Kochmützen. Die genauen Anforderungen stehen in der Gefährdungsbeurteilung.

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