🩸 Mitarbeiter-Unfall: Schnittwunde, Verbrennung & Berufsgenossenschaft
Arbeitsunfall in der Gastro-Küche: Schnittverletzungen, Verbrennungen und Stürze. BG-Meldung, Pflichten und Versicherungsschutz.
Jetzt Tarife vergleichenDie Gastronomie zählt zu den unfalltächtigsten Branchen in Deutschland. Scharfe Messer, heiße Flächen, nasse Böden und Zeitdruck — die Küche ist voller Gefahren. Jährlich werden rund 50.000 Arbeitsunfälle in der Gastronomie gemeldet.
Die häufigsten Unfälle in der Gastro-Küche
- Schnittverletzungen: Die häufigste Unfallart. Scharfe Messer, Aufschnittmaschinen und zerbrochenes Glas.
- Verbrennungen/Verbrühungen: Heiße Pfannen, kochendes Wasser, Dampf aus dem Kombidämpfer.
- Sturzunfälle: Nasse Böden, herumliegende Gegenstände, Treppen zur Kühlung.
- Rückenverletzungen: Schweres Heben von Getränkekisten, Lebensmittelkartons.
Pflichten des Arbeitgebers
| Pflicht | Details | Strafe bei Verstoß |
|---|---|---|
| BG-Meldung | Unfall mit >3 Tagen Arbeitsausfall melden | Bußgeld bis 10.000 € |
| Erste-Hilfe-Ausstattung | Verbandskasten, Erste-Hilfe-Schulung | Bußgeld bis 25.000 € |
| Gefährdungsbeurteilung | Regelmäßige Analyse der Arbeitsplätze | Bußgeld bis 25.000 € |
| Schutzkleidung | Schnittschutzhandschuhe, rutschfeste Schuhe | Bußgeld bis 5.000 € |
Wer zahlt bei Arbeitsunfällen?
Berufsgenossenschaft (BGN)
Die BGN übernimmt Behandlungskosten, Reha und Verletztengeld bei Arbeitsunfällen. Jeder Gastro-Betrieb muss Mitglied sein — das ist Pflicht.
Betriebshaftpflicht
Greift, wenn der Arbeitgeber seine Sorgfaltspflicht grob verletzt hat (z.B. fehlende Schutzausrüstung) und der Mitarbeiter den Arbeitgeber persönlich verklagt.
Prävention
- Schnittschutzhandschuhe: Pflicht bei der Arbeit mit Aufschnittmaschinen und beim Umgang mit zerbrochenen Gläsern.
- Rutschfeste Schuhe: Arbeitsschuhe mit Stahlkappe und rutschfester Sohle für alle Küchenmitarbeiter.
- Schulungen: Regelmäßige Unterweisungen zu Arbeitsschutz und Erster Hilfe.
- Ergonomie: Richtige Hebetechnik, Höhenverstellbare Arbeitsflächen.
Unsere Empfehlung
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Zum VergleichsrechnerHäufige Fragen
Unfälle mit mehr als 3 Tagen Arbeitsausfall müssen innerhalb von 3 Tagen an die Berufsgenossenschaft (BGN) gemeldet werden. Schwere Unfälle sofort.
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) übernimmt alle Behandlungskosten, Reha und Verletztengeld — nicht die Krankenkasse.
Die BGN-Mitgliedschaft ist Pflicht und deckt Arbeitsunfälle ab. Eine zusätzliche Betriebshaftpflicht schützt dich vor persönlicher Haftung bei Pflichtverletzungen.
Rutschfeste Sicherheitsschuhe, Schnittschutzhandschuhe bei Aufschnittmaschinen und Haarnetze/Kochmützen. Die genauen Anforderungen stehen in der Gefährdungsbeurteilung.
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