🔒 DSGVO für Gastronomen: Online-Reservierungen & Kundendaten

Datenschutz in der Gastronomie: DSGVO bei Online-Reservierungen, Kundendaten, Videoüberwachung und Bußgelder.

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Als Gastronom musst du zahlreiche gesetzliche Vorschriften einhalten. Auf dieser Seite erfährst du alles Wichtige zum Thema Datenschutz & Reservierungen — von den gesetzlichen Grundlagen über praktische Umsetzungstipps bis zu den Konsequenzen bei Verstößen.

Gesetzliche Grundlagen

Die Regelungen zum Thema Datenschutz & Reservierungen basieren auf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen. Als Gastronom bist du verpflichtet, diese Vorschriften einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen, ob dein Betrieb alle Anforderungen erfüllt.

Wichtige Punkte für Gastronomen

  • Dokumentationspflicht: Alle relevanten Unterlagen müssen aktuell und jederzeit vorlegbar sein.
  • Schulungspflicht: Mitarbeiter müssen regelmäßig geschult und unterwiesen werden.
  • Kontrollpflicht: Als Betriebsinhaber bist du für die Einhaltung aller Vorschriften verantwortlich.
  • Bußgelder: Verstöße können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.

Konsequenzen bei Verstößen

💰 Bußgelder

Je nach Schwere des Verstoßes drohen Bußgelder von wenigen hundert bis zu mehreren zehntausend Euro.

🚫 Betriebsschließung

Bei schwerwiegenden Verstößen kann das Ordnungsamt die vorübergehende oder dauerhafte Schließung anordnen.

⚖ Strafrechtliche Folgen

Bei Personenschäden durch Pflichtverletzungen drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Versicherungsschutz

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Häufige Fragen

Ja, sobald du eine Website betreibst, Online-Reservierungen anbietest oder Kundendaten sammelst. Auch für WLAN-Nutzung im Restaurant ist eine Datenschutzerklärung nötig.

Reservierungsdaten sollten nach dem Besuch zeitnah gelöscht werden — in der Regel innerhalb von 4 Wochen, es sei denn es gibt einen Rechtsgrund für längere Speicherung.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen: berechtigtes Interesse, deutliche Beschilderung, keine Überwachung von Toiletten oder Umkleiden und angemessene Speicherdauer.

Bußgelder bis 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes. In der Praxis liegen Bußgelder für kleine Betriebe meist zwischen 500 und 10.000 Euro.

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