⚠ Allergen-Kennzeichnung: EU-Verordnung 1169/2011 & 14 Hauptallergene
Allergen-Kennzeichnungspflicht in der Gastronomie: EU-Verordnung 1169/2011, die 14 Hauptallergene und Umsetzung im Restaurant.
Jetzt Tarife vergleichenAls Gastronom musst du zahlreiche gesetzliche Vorschriften einhalten. Auf dieser Seite erfährst du alles Wichtige zum Thema Allergen-Kennzeichnung — von den gesetzlichen Grundlagen über praktische Umsetzungstipps bis zu den Konsequenzen bei Verstößen.
Gesetzliche Grundlagen
Die Regelungen zum Thema Allergen-Kennzeichnung basieren auf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen. Als Gastronom bist du verpflichtet, diese Vorschriften einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen, ob dein Betrieb alle Anforderungen erfüllt.
Wichtige Punkte für Gastronomen
- Dokumentationspflicht: Alle relevanten Unterlagen müssen aktuell und jederzeit vorlegbar sein.
- Schulungspflicht: Mitarbeiter müssen regelmäßig geschult und unterwiesen werden.
- Kontrollpflicht: Als Betriebsinhaber bist du für die Einhaltung aller Vorschriften verantwortlich.
- Bußgelder: Verstöße können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
Konsequenzen bei Verstößen
💰 Bußgelder
Je nach Schwere des Verstoßes drohen Bußgelder von wenigen hundert bis zu mehreren zehntausend Euro.
🚫 Betriebsschließung
Bei schwerwiegenden Verstößen kann das Ordnungsamt die vorübergehende oder dauerhafte Schließung anordnen.
⚖ Strafrechtliche Folgen
Bei Personenschäden durch Pflichtverletzungen drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Versicherungsschutz
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Zum VergleichsrechnerHäufige Fragen
Ja, nach EU-Verordnung 1169/2011 müssen alle 14 Hauptallergene für jedes Gericht ausgewiesen werden — schriftlich auf der Karte oder in einem separaten Ordner.
Glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid, Lupinen und Weichtiere.
Nur wenn ein gut sichtbarer Hinweis darauf verweist, dass Allergen-Informationen mündlich erhältlich sind. Schriftliche Dokumentation wird empfohlen.
Bußgelder bis 50.000 Euro. Bei allergischen Reaktionen durch fehlerhafte Kennzeichnung droht zusätzlich Haftung für Personenschäden.
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